Allgemeine Geschäftsbedingugen

1.  Geltungsbereich / Änderungen der AGB

1.1  Die BWS Research GmbH mit Sitz in Salzburg, eingetragen im Firmenbuch des Landesgericht Salzburg zu FN 535049 m („BWS Research“) bietet Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung, Analyse und Auswertung von Umfragen an. Für die Geschäftsbeziehung zwischen BWS Research und dem Kunden (der „Kunde“ und jeder Kunde gemeinsam mit BWS Research die „Vertragsparteien“), gelten ausschließlich diese AGB, jeweils in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

1.2  Diese AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit BWS Research, auch wenn darauf nicht ausdrücklich wiederholt Bezug genommen wird. BWS Research weist ausdrücklich abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden zurück. Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Vereinbarungen, oder allfällige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn BWS Research diesen schriftlich zugestimmt werden.

1.3  Die Bestimmungen dieser AGB können von BWS Research jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden, wobei solche Änderungen mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten auf der jeweiligen Webseite oder durch Zusendung des Vertragstextes per E-Mail (an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail Adresse) kundgemacht werden. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn der Kunde von BWS Research über die Änderungen informiert wurde und diesen nicht innerhalb von 30 Kalendertagen, beginnend mit dem Tag, der auf die Kundmachung folgt, schriftlich per E-Mail an office@bws-research.com widerspricht. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs gegen die Änderungen bleibt der Vertrag gemäß den zuvor vereinbarten AGB unverändert aufrecht.

2.  Vertragsabschluss / Vertragsgegenstand

2.1  Der Kunde erhält von BWS Research ein schriftliches Angebot (das „Angebot“), worin jeweils der konkrete Auftrag nach Art, Umfang und Kosten der Leistungen von BWS Research definiert ist. Die Angebote von BWS Research sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Das Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien (der „Auftrag“) kommt erst mit Auftragsbestätigung durch BWS Research zustande. Nachträgliche Änderungen eines Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch BWS Research.

2.2  Der Umfang der zu erbringenden Leistungen durch BWS Research ergibt sich aus den Angaben im Auftrag. Innerhalb des vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrags Gestaltungsfreiheit von BWS Research.

2.3  BWS Research ist nach freiem Ermessen berechtigt, zur Durchführung eines Auftrags qualifizierte Dritte als Subunternehmer zu beauftragen. Für das Verhalten von Subunternehmern, die von BWS Research beauftragt wurden, haftet BWS Research gegenüber dem Kunden wie für sein eigenes. Sofern die Beauftragung von Dritten auf Kundenwunsch erforderlich ist, erfolgt diese im Namen und auf Rechnung des Kunden und solche Dritte sind keine Erfüllungsgehilfen von BWS Research.

2.4  Angegebene Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten und von BWS Research schriftlich zu bestätigen.

2.5  Befindet sich BWS Research mit der Erfüllung eines Auftrages in Verzug, so kann der Kunde vom Auftrag zurücktreten, nachdem er BWS Research schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.

2.6  Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen, Pandemien und Epidemien, insbesondere aufgrund von COVID-19 sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von BWS Research liegen oder Gründe, die BWS Research nicht zu vertreten hat und die die Erfüllung eines Auftrages verzögern, hat BWS Research in keinem Fall zu vertreten und ist BWS Research in solchen Fällen berechtigt, den ursprünglich im Auftrag vereinbarten Leistungszeitraum neu festzusetzen.

3.  Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1  Der Kunde verpflichtet sich, BWS Research zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich zu machen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Der Kunde hat BWS Research zeitgerecht und laufend von allen Umständen zu informieren, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind. Kommt es aufgrund einer unrichtigen, unvollständigen oder ausgebliebenen Information zu einer nicht auftragsgemäßen Auftragsleistung oder Verzögerung, trägt der Kunde den Aufwand, der dadurch entsteht und hat BWS Research einen allfällig dadurch entstandenen Vermögensschaden zu ersetzen. Sofern der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht termingerecht oder vereinbarungsgemäß erfüllt, verlieren verbindliche Terminabsprachen ihre Gültigkeit. Unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit der BWS Research sind die Vertragsparteien in einem solchen Fall verpflichtet, neue Terminabsprachen zu vereinbaren.

3.2  Es obliegt dem Kunden, die für die Durchführung des Auftrags erteilten Informationen auf ihre Richtigkeit, und seine zur Verfügung gestellten Unterlagen auf allfällige Urheber- und Kennzeichenrechte, oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Eine Nachprüfpflicht von Seiten BWS Research besteht diesbezüglich nicht. Wird BWS Research wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde BWS Research schad- und klaglos.

4.  Laufzeit / Beendigung des Auftrags

4.1  Die Leistungen der BWS Research werden für die im Auftrag vereinbarte Laufzeit erbracht. Sofern eine Laufzeit nicht vereinbart wurde, werden die Leistungen für unbestimmte Zeit erbracht und beide Vertragsparteien verzichten auf ihr ordentliches Kündigungsrecht für eine Dauer von 3 Monaten. Nach Ablauf des Kündigungsverzichts sind beide Vertragsparteien jeweils berechtigt, den Auftrag jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich zu kündigen. In allen anderen Fällen sind die ordentlichen Kündigungsrechte der Vertragsparteien ausgeschlossen.

4.2  BWS Research ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von einem Auftrag mit sofortiger Wirkung (ohne Einhaltung einer Frist) zurückzutreten. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, vor, wenn
– die Ausführung eines Auftrages aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich, oder trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
– berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser über Aufforderung durch BWS Research nicht bereit ist, Vorauszahlungen zu leisten, oder eine taugliche Sicherheit zu leisten; oder
– über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird und dies BWS Research bei Vertragsbeginn noch nicht bekannt war; sollte ein solcher Umstand vorliegen, hat der Kunde BWS Research vor Vertragsabschluss darauf unaufgefordert hinzuweisen.

4.3  Im Fall ihres berechtigten Vertragsrücktritts behält BWS Research den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Entgelt. Dies gilt gleichfalls bei unberechtigtem Rücktritt des Kunden.

4.4  Der Kunde ist berechtigt, von einem Auftrag aus wichtigem Grund zurückzutreten. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Aufrechterhaltung des Vertrages für ihn nicht mehr zumutbar ist, weil BWS Research fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen zur Wiedergutmachung, gegen wesentliche Bestimmungen aus einem Auftrag verstößt.

4.5  Die bis zu diesem Zeitpunkt von BWS Research bereits erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten sind vom Kunden auch im Fall seines berechtigten Rücktritts in voller Höhe zu bezahlen.

5.  Entgelt / Zahlungsbedingungen

5.1  Das Entgelt beruht auf den im Auftrag vereinbarten Preisen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und sämtlicher sonstiger allenfalls anfallenden Steuern und öffentlichen Abgaben. Alle Leistungen von BWS Research im Rahmen eines Auftrages, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Entgelt abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Sämtliche im Zuge der Auftragserfüllung erwachsenden Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind BWS Research vom Kunden gegen Rechnungslegung zu ersetzen.

5.2  BWS Research behält sich vor, nach Auftragsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von bis 50% des gesamten Auftragswertes im Voraus zu verlangen, wobei mit der Umsetzung des Auftrages erst nach Eingang dieser Anzahlung begonnen wird. Nach Abschluss des Auftrages ist der verbleibende Teil des gesamten Auftragswertes zu bezahlen.

5.3  Mangels einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung ist das Entgelt innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig. BWS Research ist im Falle von Zahlungsverzug berechtigt, die Leistungen aus dem Auftrag ganz oder teilweise zurückzubehalten.

5.4  Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Ansprüchen von BWS Research mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, solche Gegenforderungen sind gerichtlich festgestellt oder von BWS Research schriftlich anerkannt.

6.  Zahlungsverzug des Kunden

6.1  Bei Zahlungsverzug des Kunden ist BWS Research berechtigt, ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 9,2% p.a. über dem zuletzt von der Europäischen Zentralbank verlautbarten Basiszinssatz zu verrechnen.

6.2  Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist BWS Research berechtigt, sämtliche für den Kunden bereits erbrachten Leistungen und Teilleistungen fällig zu stellen. Darüber hinaus ist BWS Research nicht mehr verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen.

6.3  Weiters verpflichtet sich der Kunde im Falle seines Zahlungsverzugs, BWS Research die Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

7.  Urheber- und Nutzungsrechte

7.1  Sämtliche Rechte im Zusammenhang mit den Werken, welche im Rahmen eines Auftrages durch BWS Research erstellt wurden (das „Auftragswerk“), verbleiben bei BWS Research. Der Kunde erkennt an, dass das alleinige Urheberrecht und sämtliche Schutzrechte, insbesondere an Methoden, Verfahren und Verfahrenstechniken, Analysen, Untersuchungskonzeptionen, Vorschlägen, grafischen und tabellarischen Darstellungen, und an sonstigem Know-how von BWS Research, ausschließlich BWS Research zustehen.

7.2  BWS Research ist alleinige Eigentümerin des bei Durchführung des Auftrags angefallenen Material, insbesondere jeglicher Datenträger und schriftlichen Unterlagen, sowie der angefallenen Daten.

7.3  BWS Research räumt dem Kunden am jeweiligen Auftragswerk, ein unwiderrufliches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang ein. Wurden über konkreten Nutzungszweck und -umfang des Auftragswerks keine Vereinbarungen getroffen, steht das Auftragswerk dem Kunden ausschließlich für den internen Gebrauch zur Verfügung. Jede anderweitige Nutzung und/oder Verwertung des Auftragswerks erfordert die entgeltwirksame schriftliche Zustimmung von BWS Research.

7.4  Der Kunde erwirbt erst mit vollständiger Bezahlung des Gesamtentgelts zuzüglich allfälliger Nebenkosten das Nutzungsrecht gemäß Punkt 7.1.

7.5  Das Eigentum am Auftragswerk einschließlich an den im Rahmen eines Auftrags von BWS Research erstellten Inhalten (Fotos, Grafiken, etc.) und Brandingelementen (Logos, Claims, Kampagnen, etc.) verbleibt bei BWS Research. Jede Änderung, Bearbeitung, Nachahmung, Zitierung oder Veröffentlichung des Auftragswerks erfordert die entgeltwirksame schriftliche Zustimmung von BWS Research.

7.6  Die dem Kunden eingeräumten Rechte dürfen nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung von BWS Research an Dritte übertragen oder als Sublizenz weitergegeben werden. Für die Erteilung einer solchen Zustimmung behält sich BWS Research ein gesondertes Entgelt vor.

7.7  Der Kunde haftet BWS Research für jede widerrechtliche Nutzung oder Verwertung des Auftragswerks und hält BWS Research von Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang schad- und klaglos.

8.  Namensnennung / Referenzerlaubnis / Datenverwendung

8.1  BWS Research ist gemäß § 20 UrhG zur Anbringung seines Firmenwortlauts oder eines Logos auf jedem Auftragswerk, sowie auf jedem Werbemittel dafür, oder jeder Veröffentlichung darüber, berechtigt. Form und Dauer der Kennzeichnung können im Einzelfall abgesprochen werden.

8.2  BWS Research ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und sämtliche (geschützte oder ungeschützte) Markenzeichen, Logos und Kennzeichen des Kunden in sämtlichen Medien für eigene Werbezwecke zu verwenden.

8.3  Weiters ist BWS Research unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt, die Ergebnisse der Auftragswerke, Umfragen und Analysen für ihre Grundlagenforschung heranzuziehen und zu veröffentlichen, insbesondere um etwa Branchenvergleiche zu erstellen. BWS Research wird dafür Sorge tragen, dass derartige Veröffentlichungen weder den Kunden nennen noch sonstige Hinweise enthalten, die auf den Kunden schließen lassen.

9.  Gewährleistung

9.1  Der Kunde erkennt an, dass BWS Research den Kunden mit ihren Leistungen lediglich bei dessen Entscheidungen unterstützt. Diese Entscheidungen werden aber nicht von BWS Research, sondern vom Kunden getroffen. BWS Research empfiehlt oder billigt weder spezielle Lösungsansätze, Strategien, Entscheidungen noch Auslegungen der gelieferten Daten oder Ergebnisse im Zusammenhang mit dem Auftrag. Weiters schließt BWS Research eine konkludente oder ausdrückliche Handlungsempfehlung aus. BWS Research haftet nicht dafür, dass die von ihr erhobenen, ausgewerteten und analysierten Daten vom Kunden kaufmännisch verwertet werden können.

9.2  Es obliegt dem Kunden, allfällige Mängel der Leistung unverzüglich nach Empfang des Auftragswerks, spätestens jedenfalls innerhalb von 7 Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels zu rügen, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt und abgenommen, wodurch die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen ist. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

9.3  Im Fall einer berechtigten und rechtzeitigen Mängelrüge steht dem Kunden primär das Recht auf Verbesserung der Leistung zu. BWS Research wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde verpflichtet ist, alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Unterlässt BWS Research die Verbesserung schuldhaft innerhalb angemessener Nachfrist, ist der Kunde zur verhältnismäßigen Preisminderung berechtigt. Kosten, die bei Inanspruchnahme Dritter trotz Bereitschaft von BWS Research zur Mängelbehebung entstehen, trägt der Kunde.

9.4  BWS Research ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für BWS Research mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu.

9.5  Sämtliche Mängelansprüche des Kunden verjähren binnen sechs Monaten nach Empfang oder Abnahme des Auftragswerks.

9.6  Sofern sich bei der Mängelbehebung herausstellt, dass der Kunde keinen Anspruch auf Verbesserung oder Neulieferung hat, ist BWS Research berechtigt, den dadurch entstandenen Aufwand und die diesbezüglichen Leistungen auf Grundlage der im Auftrag vereinbarten Preise nach Zeit und Material zu verrechnen.

10.  Haftung / Bedingungen Subunternehmer

10.1  Soweit gesetzlich zulässig, haftet BWS Research, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich, für durch BWS Research grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Die Haftung von BWS Research für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

10.2  Die Haftung von BWS Research ist in jedem Fall mit der Höhe des jeweiligen Auftragswertes beschränkt.

10.3  Für sämtliche mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet BWS Research nicht.

10.4  Ebenso kann keine Haftung für Systemausfälle, Störungen, Datenverluste und Viren etwa infolge äußerer Angriffe oder aus anderen Gründen übernommen werden, es sei denn, dass solche Schäden von BWS Research vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.

10.5  BWS Research steht nicht für die Richtigkeit von Inhalten ein, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

10.6  Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen sechs Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch zwei Jahre nach dem haftungsbegründenden Verhalten von BWS Research.

10.7  Beschaffenheitszusagen, Eigenschaftszusicherungen und Garantien werden von BWS Research nur dann übernommen, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche gekennzeichnet sind.

10.8  Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzungsbedingungen, Datenschutzbestimmungen und/oder weitere vertragliche Grundlagen zwischen dem Kunden und/oder BWS Research und SurveyMonkey Europe UC (die „Survey Monkey Bedingungen“) zur Anwendung gelangen und entsprechend zu berücksichtigen sind. Der Kunde verpflichtet sich, BWS Research von allfälligen Ansprüchen von SurveyMonkey Europe UC und/oder deren verbundenen Unternehmen aufgrund eines Verstoßes des Kunden und/oder der Endbenutzer gegen die Survey Monkey Bedingungen schad- und klaglos zu halten.

10.9  Der Kunde verpflichtet sich, BWS Research gegen Ansprüche von Dritten vollkommen schad- und klaglos zu halten.

10.10  Die Bestimmungen dieses Punktes 10 finden auf sämtliche Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche des Kunden, einschließlich vor- und nebenvertraglicher Ansprüche, unabhängig vom jeweiligen Rechtsgrund, Anwendung. Weiters gelten die Bestimmungen dieses Punktes 10 auch zugunsten von Mitarbeitern und anderen Erfüllungsgehilfen der BWS Research.

11.  Vertraulichkeit

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Vertragspartei sowie als vertraulich bezeichnete Informationen vertraulich zu behandeln, sofern nicht eine Offenlegung aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Aufträge geboten ist. Die Vertragsparteien werden des Weiteren sicherstellen, dass vertrauliche Informationen nur an Personen weitergegeben werden, die entweder einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen oder die als Angestellte, Vertreter, Beauftragte, Berater oder Organe der betreffenden Vertragspartei die vertraulichen Informationen aus Gründen der ordnungsgemäßen Geschäftsführung der betreffenden Vertragspartei benötigen. Die betreffende Vertragspartei hat die Empfänger zur Geheimhaltung der vertraulichen Informationen zu verpflichten.

12.  Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Erfüllungsort

12.1  Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und sämtlichen Rechtsbeziehungen zwischen BWS Research und deren Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

12.2  Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und sämtlichen Rechtsbeziehungen zwischen BWS Research und deren Kunden, vereinbaren die Vertragsparteien die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Salzburg.

12.3  Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen von BWS Research ist Salzburg, Österreich.

13.  Schlussbestimmungen

13.1  Jede Vertragspartei trägt die sich für sie aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Steuern, Abgaben oder Gebühren jeweils selbst. Allfällige Rechtsgeschäftsgebühren sind vom Kunden zu tragen.

13.2  BWS Research ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit an einen Dritten zu übertragen. Der Kunde verzichtet auf ein allfälliges Widerspruchsrecht und erteilt bereits heute einer solchen Übertragung oder Abtretung der Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis seine Zustimmung.

13.3  Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzugehen. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen AGB und abweichenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien, gehen die Bestimmungen der abweichenden Vereinbarungen vor.

13.4  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, so wird dadurch der übrige Inhalt der AGB nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die rechtlich Bestand hat und dem Willen der Vertragsparteien wirtschaftlich am nächsten kommt.

13.5  Als „Dritter“ im Sinn dieser AGB gilt jede natürliche oder juristische Person, die von den Vertragsparteien im rechtlichen Sinn verschieden ist, selbst wenn zu einer solchen Person rechtliche und/oder wirtschaftliche Beziehungen bestehen sollten.

Fassung – Stand Juli 2020